Kreisgruppe Lippe

67 m breite ICE-Trasse über Bad Salzufler Stadtgebiet?

Eine von mehreren alternativen Trassen

Die Bahn plant seit Jahren eine schnelle ICE-Trasse zwischen Bielefeld und Hannover. Die aktuell von der Bahn favorisierte möglichst gerade Trasse führt quer über Bad Salzufler, Vlothoer und Kalldorfer Gebiet. Hier sollen die ICE von Bielefeld nach Hannover mit bis zu 300 km/h fahren und dafür nur 31 Minuten benötigen. Der genaue Streckenverlauf ist nicht bekannt. Hier wird es sicherlich erst ein Linienbestimmungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben, zu der der BUND u.a. Verbände zu gegebener Zeit angehört werden. Möglich wäre eine Trasse (mit vielen Tunneln?) nahe dem Tierpark Herford oder mit Tunnel durch den Obernberg, durchs Salzetal (Naturschutzgebiet!!?), Exter und Wehrendorf, dann durch den Eiberg und den Winterberg bis nach Kalldorf, wo die Weser gequert werden müsste. Es sind aber auch weitere alternative Streckenverläufe angedacht, siehe Kartenausschnitt.
Aus Wikipedia: Ob die Neubaustrecke zwischen dem Hauptbahnhof Bielefeld und dem Bahnhof Herford aus der Bestandstrecke ausfädeln wird, ist zurzeit nicht offiziell bestätigt. In Betracht kommt auch eine Ausfädelung an der Weserbrücke in Bad Oeynhausen, um Züge zwischen Amsterdam und Berlin zu beschleunigen. Die Neubaustrecke soll im Bereich des Bahnhofs Seelze wieder in die Bestandstrecke einmünden. Die Bundesregierung prüft einen Verlauf entlang der Bundesautobahn 2, ein Ergebnis dieser Prüfung wurde noch nicht veröffentlicht. Eine strenge Parallelität wird wegen des Reliefs und der aufgrund der Höchstgeschwindigkeit notwendigen weiten Kurvenradien nicht möglich sein. Eine Untertunnelung des Wesergebirges im Raum Rinteln wäre notwendig. Aktuelle Planungen, die eine Aussage treffen, dass die Strecke weder durch Stadthagen noch durch Minden führt, sind von der Bundesregierung nicht zu erhalten. Vorhabenträger wird die Deutsche Bahn AG sein. Erst, wenn diese den Auftrag zur Planung förmlich erhält, wird diese Planungen veröffentlichen und gemäß dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz in die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bringen.

Deutschland-Takt - Link

1984: Hier sollte auf einem Damm die B239neu geführt werden!  (Harald Kohls © 1984-2024)

Neubau der Bundesstraße B239

Eine lange Geschichte aus den 60er Jahren!

 (optify GmbH / optify GmbH)

1983 wurden die Neubaupläne der B239n von der A2 bis Detmold im Rathaus vorgestellt. Dem BUND gelang damals der Anstoß einer großen Protestbewegung in ganz Lippe. Nach mehreren Jahren der Diskussion lehnte der Rat der Stadt Bad Salzuflen die Neubaupläne ab und verlangte, wie vom BUND gefordert, den Ausbau auf alter Trasse.

In den 90er Jahren änderten sich Gesetze und es wurde eine ganz neue Planung mit neuer Linienbestimmung und der Erarbeitung von Landschaftspflegeplänen. Die B239 sollte mit einer Hochbrücke über das Gelände des Umweltzentrums geführt werden.

Zur Zeit steht seit 2017 nur der Planfeststellungsbeschluß für den Bereich A2 bis zur Lohheide in Werl an. 

Mehr Infos von StraßenNRW: https://www.strassen.nrw.de/de/projekte/b239-neubau-in-bad-salzuflen.html

Der nächste Abschnitt von der Lohheide in Werl bis nach Lage ist in der Vorplanung und berührt das Werretal. Dabei wird die Ostwestfalenstraße angebunden und eine kleine Fläche des Umweltzentrums überbaut.

Grundsätzlich kritiesieren wir, dass 100 Mio. Euro in den Ausbau einer Straßenverbindung gesteckt werden und für dringend notwendige Alternativen, wie Radwege, ÖPNV-Ausbau oder Schienenausbau (2-spurig von Herford bis Detmold) keine oder viel zu geringe Finanzmittel bereitgestellt werden.

Wir brauchen einen anderen Individualverkehr und nicht mehr Straßen!

Bebauungsplan Nr. 1028 Asperheide Südfeld

Unsere Stellungnahme vom 17.09.2017 dazu:

Die Vorgaben zur Begrünung der Grundstücke zwischen Baugrenze und öffentlichem Weg lassen mit Folie abgedichteten Boden, darauf gefüllten Steinen und späterer Pflege mit Pestiziden als "Begrünung" zu (wie auf dem Foto!), wenn einige wenige Pflanzen dazugesetzt werden. Das kann nicht im Sinne einer lebenswerten Stadtplanung sein, die den Lebensraum des Menschen erhalten will. Die immer stärker sich ausbreitende "Mode" Gärten mit Steinen tot und vermeintlich "pflegearm" zu gestalten, hat Auswirkungen, die mit den ausgewiesenen Ausgleichsflächen nicht kompensiert werden können. Das wird immer bedeutender, weil allein die Biomasse der Insekten Nordrhein-Westfalens sich an 88 Mess-Standorten, um bis zu 80 Prozent verringert hat. Ein Wert, der sich allein auf die vergangenen 15 Jahre bezieht. Noch nie wurde ein solcher Verlust beobachtet – auch nicht zu Zeiten von DDT-Einsatz in der Landwirtschaft. Ein "weiterso" ist keine verantwortbare Politik, denn wo keine Insekten mehr sind, da sind auch bald keine Vögel mehr, es gibt keine Früchte mehr usw.

Letztendlich ist der Mensch bedroht. Im Namen des BUND e.V. forderten wir eine Vorgabe im Bebauungsplan, der nur eine "flächendeckende Begrünung" zulässt. Die Verwaltung wertete die Anregungen aus und legte sie dem Rat zur Entscheidung vor. Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entschied, wie vom BUND gefordert.

Seltsame Bautätigkeiten in Lockhausen

Überschreitung der Baugrenzen vom Kreis Lippe genehmigt?

Für das Gewerbegebiet Hasselbruch-Maikamp gilt seit 1992 der Bebauungsplan 0713, in dem die Baugrenzen und Ausgleichsflächen festgeschrieben worden sind.

Nun hat sich eine Firma angesiedelt, die ihr Gebäude ständig vergrößert, die Baugrenzen weit überschreitet, die Ausgleichsflächen überbaut und sogar Flächen des Landschaftsschutzgebietes überbaut und dabei noch eine geschützte Eiche fällt.

Die Firma stellt einen Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Kreis für eine Anlage zum Beschichten von Kunststoffteilen und bekommt mit der Genehmigung Befreiungen zur Überbauung der Baugrenzen, zur Überbauung von  Ausgleichsflächen, zur Reduzierung der im Bebauungsplan festgesetzten Eingrünung und zur Fällung eines geschützten Baumes im Landschaftsschutzgebiet, wenn die naturschutzrechtlichen Belange durch den Kreis geprüft worden sind.

Der Antrag zur Baumfällung wird am 25.09.2017 gestellt und der Baum am 26.09.2017 gefällt. Die Genehmigung dazu kommt Ende Oktober 2017 vom Kreis...?

Alle unsere diesbezüglichen Anfragen an Kreis und Stadt Bad Salzuflen wurden für uns unverständlich beantwortet, z.B. unsere Frage "Wurden die Baugrenzen eingehalten?" wurde mit "Welche Grenzen meinen Sie?" beantwortet.

Die Änderung des Bebauungsplanes von 1992 wurde im August 2016 öffentlich ausgelegt, es gab dazu Einwände von Nachbarn, wurde aber nicht weiter behandelt, d.h. die Änderungen wurden bis heute vom Rat nicht genehmigt. Der Ortsausschuß Lockhausen weiß von allem gar nichts und will sich mit dem Thema demnächst beschäftigen.

Dann werden alle Baumaßnahmen allerdings abgeschlossen sein... 

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0311 V "Gewerbegebiet Meerbrede / Erweiterung"

01. Februar 2016; Ortsteil Biemsen-Ahmsen

Nach ausführlicher Befassung mit der Planung erhebt der BUND e.V. schwerwiegende Bedenken gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Begründung: Aus dem Übersichtsbild der beabsichtigten Planänderung ist sofort erkennbar, dass sich die Fläche des Änderungsbereichs auf ihrer nordöstlichen Längsseite unmittelbar entlang des Ufers der Werre erstreckt. Der betroffene Uferabschnitt liegt innerhalb des zwischen den Stationen km 27.8 und 28.8 konzeptionierten Strahlursprungs Nr. 15 für die Werre. Dieser Strahlursprung ist ein unverzichtbares Funktionselement des vom Rat der Stadt Bad Salzuflen am 27. Juni 2012 einstimmig als verbindliches Handlungskonzept beschlossenen Umsetzungsfahrplans "Strahlwirkungskonzeption Werresystem”.

Weder die Begründung des Planes einschließlich des zugehörigen Umweltberichts noch die in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen enthalten einen Hinweis auf den behördenverbindlichen Umsetzungsfahrplan, dessen Entwicklungserfordernissen für die Werre hätten eingeplant werden müssen.

Wir fordern die Planung unter Beachtung der verbindlichen Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie zu ergänzen bzw. zu ändern und erneut öffentlich auszulegen.

Der bestehende Flächennutzungsplan der Stadt Bad Salzuflen weist die Vorhabensfläche als Fläche für die Landwirtschaft und entlang der Werre als Grünfläche aus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes Die 128. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Meerbrede“ mit der Ausweisung von gewerblicher Baufläche im Westen und Grünfläche im Osten gemäß Parallelverfahren § 8 (3) BauGB wird erforderlich und wird von uns aus o.g. Gründen genauso kritisch gesehen. Auch hier werden bestehende Beschlüsse zur WRRL ignoriert.

 

 

 

 

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 239 von der A2 bis zur Gemeindestraße Dorfstraße/Lohheide

03.02.2016

Ende der Frist zur Abgabe der Stellungnahme war: 29.06.2011

Alle Pläne befinden sich hier

Aktueller Stand: Erörterung am 12.02.2016 10 Uhr im Hotel Best Western (Protokoll liegt uns vor).

 

Nordseepipeline durch Bad Salzuflen

03. März 2014: 
Raumordnungsverfahren geplante Leitung zur Entsorgung von Salzabwässern

Wie der Presse zu entnehmen war, beginnt die Planung für die Nordseepipeline zur Entsorgung der Salzabwässer der Firma K+S KALI GmbH.

Zunächst ist ein Raumordnungsverfahren (ROV) zur Festlegung des Trassenkorridors erforderlich. Die Firma K+S KALI geht mit vier Trassenkorridoren in das Verfahren, wovon drei den Regierungsbezirk Detmold betreffen. Die eigentliche Zulassung des Projekts erfolgt nach Abschluss des ROV für die raumordnerisch festgelegte Trasse in einem Planfeststellungsverfahren.

Das ROV beginnt mit einem Scoping zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens für das Raumordnungsverfahren einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung. In den Raumordnungsverfahren wird dieser Schritt auch als “Antragskonferenz” bezeichnet. Hierzu fand am 9. April 2014 ein Termin bei der Bezirksregierung Detmold statt.

 

Bebauungsplan Nr. 0719 A/I "Gewerbegebiet Leopoldshöher Straße, Teilber. A"

21.11.-21.12.2011: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans der Stadt

Begründung der Stadt: “Aufgrund der hohen Lagegunst des Plangebietes an der A 2/ L 712n und des teilweise bereits gewerblich geprägten Umfeldes sollen die Bauflächen als Gewerbegebiete und als Industriegebiete (§§ 8, 9 BauNVO) entwickelt werden.”

Das Plangebiet wurde bisher konventionell landwirtschaftlich genutzt, mit Ausnahme eines kleinen Feldgehölzes, der Hochstaudenflur an der “Schwarzen Kuhle” und der Uferbereiche des Siekbachs mit seinen angrenzenden Grünland im Bereich “Siekwiese”. 

Es existieren nach unserer Kenntnis keine höherwertigen Biotopstrukturen. Diese Bereiche bleiben im vorgestellten Plan zwar erhalten oder werden ökologisch aufgewertet, die Abstände zu den Gewerbeflächen erscheinen uns aber zu gering zu sein. Eine Bauzeitbeschränkung für das Frühjahr und den Frühsommer sollten beachtet und (auch von uns!) kontrolliert werden.

Anwohner und die Bürgerinitiative “GiftmülldepoNIE” haben Einwendungen eingereicht. Darin heißt es: “Es macht uns schier sprachlos, wenn hier lapidar festgestellt wird: „Derzeit stehen der Stadt keine größeren Flächen in ausreichendem Umfang als Gewerbe- und Industriegebiete zur Verfügung, die den Bedürfnissen ansiedlungswilliger Firmen in Größe, Zuschnitt und Ausweisung entsprechen. […] Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind demnach nicht vermeidbar.” In Zukunft sollte man sich und uns solche Gutachten ersparen, wenn das Ergebnis schon längst im Voraus feststeht.”

Dem können wir zustimmen. Offensichtlich wurden hier Flächen des Landesverbandes Lippe mit dem Ziel “Vermarktung” und nicht mit dem Ziel “Schaffung von dringend benötigten Gewerbeflächen” ausgewählt. Das sind politische Entscheidungen, die die Entscheider hoffentlich mit ihrem Gewissen vereinbaren können.

 

 

 

 

Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 in Bad Salzuflen

Landschaftspflegerische Begleitplanung

Im Vorlauf des geplanten Ausbaus des Knotenpunktes der L 712n / L 751 in Bad Salzuflen wurden eine faunistische Untersuchung der Tierartengruppen Vögel und der Fledermäuse im Auftrag von Straßen.NRW durch die “Arbeitsgemeinschaft Biotopkartierung Hadasch, Meier und Starrach GbR” durchgeführt. 

Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich um den Knotenpunkt L 712n / L751 und schließt sich an den südlichen Rand des Ortsteils Wülferlieth der Stadt Bad Salzuflen an. Von dort aus reicht es nach Süden bis zu den ersten Bebauungsstrukturen des Ortsteiles Wülfer und erfasst im Osten die Aue der Werre.

Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 34 Vogelarten nachgewiesen. 26 dieser Arten traten als Brutvögel auf, 7 Arten nutzten das Gebiet zur Nahrungssuche, eine Art wurde ausschließlich während der Zugzeit angetroffen. Zwei der nachgewiesenen Nahrungsgäste sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte und europaweit intensiv zu schützende Arten (Eisvogel, Mäusebussard). Diese und drei weitere Arten (Graureiher, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe) sind in NRW als planungsrelevant anzusehen. Von den Brutvögeln und Nahrungsgästen sind drei Arten auf der Roten Liste für das Weserbergland (Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, jeweils Kategorie 3). In der Roten Liste für NRW sind zwei der nachgewiesenen Arten aufgenommen (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, jeweils Kategorie 3).

Auf der Vorwarnliste des Weserberglandes findet sich eine Art (Goldammer), in der Vorwarnliste für NRW sind vier Arten aufgenommen (Bachstelze, Goldammer, Haussperling, Star). Auf der Vorwarnliste für die Bundesrepublik werden drei Arten geführt (Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe). Vier Brutvögel (Bachstelze, Goldammer, Haussperling und Star) und zwei Nahrungsgäste (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe) sind in NRW der höchsten Trendgefährdungsstufe (TG 1) zuzuordnen.

Hervorzuheben ist das Brutvorkommen des Haussperlings im Norden des Untersuchungsgebietes sowie Vorkommen von Eisvogel, Graureiher, Mäusebussard, Mehl- und Rauchschwalbe als Nahrungsgast.

Das Untersuchungsgebiet wird in diesem Gutachten der „Wertstufe IV – Vorkommen von regionaler Bedeutung“ zugeordnet.

Im Herbst 2010 und zwischen Frühjahr und Spätsommer 2011 wurde die Fledermausfauna mit verschiedenen Methoden untersucht. Durch die computergestützte Analyse der aufgezeichneten Rufsequenzen konnten 10 Arten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden und für 2 weitere Arten besteht ein begründeter Verdacht. Entlang der L 712n wurden intensiv genutzte Flugstraßen nachgewiesen, an denen Fledermäuse verschiedener Arten in unterschiedliche Richtungen flogen.

Durch den Nachweis von somit 12 Arten hat das Untersuchungsgebiet für Fledermäuse eine herausragende Bedeutung.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung OWL, plant den Neubau eines planfreien Knotens an der L712n/L751 (Ostwestfalenstraße/Oerlinghauser Straße), der einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, für den ein “Landschaftspflegerischer Begleitplan” aufzustellen ist. Hierzu sind wir zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die Pläne liegen uns vor. Der “Konfliktplan” kann hier eingesehen werden. Es werden Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung und Kompensation des geplanten Eingriffs vorgeschlagen, die von uns mitgetragen werden und aus unserer bisherigen Einschätzung keiner Ergänzungen bedarf.