Kreisgruppe Lippe

Stellungnahme zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2022-2027

Stellungnahme zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2022-2027

"Artikel 14 der EG-WRRL schreibt ausdrücklich vor, dass die Öffentlichkeit intensiv in die Umsetzung eingebunden werden soll."
(
https://www.flussgebiete.nrw.de/wie-kann-ich-mich-beteiligen-745)

Ihr Aufruf auf dieser Informationsseite zur Beteiligung hebt zusätzlich hervor, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nur dann erfolgreich ist, wenn alle Bürgerinnen und Bürger daran mitwirken. "Wir wollen das Wissen und die Ideen der Menschen vor Ort in die Planungen einbeziehen", schreiben Sie dort.

Von diesen Ihren Worten fühlen wir uns als Kreisgruppe Lippe im Landesverband NRW des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) natürlich angesprochen. Das Gewässernetz des Kreises Lippe im Regierungsbezirk Detmold wird geprägt von der Wasserscheide des Teutoburger Waldes und der Egge. Die Grenzen von gleich drei europäischen Flussgebieten treffen sich hier im Bereich eines Punktes, auf dem seit 2009, dem Startjahr des ersten Bewirtschaftungsplans, symbolträchtig der "Dreiflußstein" steht. Er soll dauerhaft auf die Bedeutung des Adernetzes der Fließgewässer und des damit verbundenen Grundwassers für das Leben überhaupt aufmerksam machen. Verbunden mit diesem Zweck hat der damalige Landesumweltminister Eckhard Uhlenberg den Stein seiner Bestimmung übergeben.

Die Nähe zum Dreiflußstein empfinden wir als besondere Verpflichtung, uns auch in die aktuell laufende Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem oben genannten Artikel 14 der EG-WRRL einzubringen. Natürlich nehmen wir hier vor Ort im Kreis Lippe die sehr lobenswerten Maßnahmen des Beschäftigungsprojekts „Wasser im Fluss“ wahr. Dieses Projekt stellt sich auf der Internetseite des Kreises als eine Kooperation zwischen 16 Städten und Gemeinden, einem Beschäftigungsträger und dem Kreis Lippe mit Unterstützung des Landes NRW und der Arbeitsverwaltung zur Umsetzung von Maßnahmen in und an Oberflächengewässern zur Erreichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vor.

Leider vermissen wir dazu eine Übericht der durchgeführten, der laufenden sowie auch der geplanten Maßnahmen. Insbesondere fehlen uns auch Informationen darüber, wie sich die Maßnahmen in die Gesamtkonzeption des Weges zur Zielerreichung der WRRL einbinden. Eine gute Orientierungshilfe boten die Umsetzungsfahrpläne, die von allen lippischen kommunalen Räten im Jahre 2012 als verbindliche Handlungskonzepte beschlossen wurden. Gute Umsetzungsbeispiele über das Beschäftigungsprojekt hinaus bieten u. a. die Stadt Detmold mit einer sehr zielbewussten Verfolgung des Umsetzungsfahrplans für die Werre und die Stadt Lemgo mit ihrer Umgestaltung der Bega aus Gründen des Hochwasserschutzes bei gleichzeitiger ökologischer Verbesserung des Flusses. Hoch zukunftsträchtige Perspektiven stellt auch das integrierten Gewässer- und Auenkonzept Bega des Kreises Lippe in Aussicht, das eine interdisziplinäre Planung wasserwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Maßnahmen beabsichtigt.

Wegen all dieser und weiterer Aktivitäten, die nicht alle angesprochen werden können, zumal sie uns zum Teil auch unbekannt sich, haben wir mit hohen Erwartungen Einsicht in die Beteiligungsunterlagen zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2022-2027 genommen. Um die von Ihnen erwarteten Ideen vor Ort aktiv einbringen zu können, konzentrierte sich der Blick auf die draußen am Gewässer sichtbaren Gegebenheiten und den Vergleich mit den in diesem Planentwurf zusammengestellten Maßnahmen, die sich dort Programmmaßnahmen nennen und für die einzelnen Wasserkörper aufgelistet worden sind.

Unter der Beschreibung jeder dieser Maßnahmen steht:
Die zugehörigen Maßnahmenübersichten gem. § 74 LWG können unter https://www.bezreg-detmold.nrw.de/ eingesehen werden.

Das haben wir wahrgenommen. Im Gegensatz zu den Umsetzungsfahrplänen habe wir von einer Beteiligung an diesen Maßnahmenübersichten nichts mitbekommen. In der Einführung zu diesen Übersichten lesen wir jetzt:
"Grundlage sind die Umsetzungsfahrpläne (UFP) aus dem Jahre 2012, die in das neue Format der Maßnahmenübersichten überführt werden konnten."

Also haben wir uns auf die Suche nach den erhalten gebliebenen oder überarbeiteten Inhalten dieser Fahrpläne begeben. Aus der Mitarbeit an den Umsetzungsfahrplänen sagt uns natürlich der Begriff des "Strahlwirkungskonzeptes" etwas. Daher weckten die Tabellen der Funktionselemente in den jetzigen Maßnahmenübersichten für OWL der Bezirksregierung Detmold unsere Aufmerksamkeit. Mit dem dortigen Gewirr an ID-Kennungen ohne jegliche Verortung der Arten der Funktionselemente lies sich jedoch beim besten Willen nichts anfangen. Die letzte Hoffnung setzten wir in die vielversprechende Legende der Übersichtskarten, die ebenfalls in einer Datei angeboten werden. Von den dortigen Planzeichen der Funktionselemente ist in den Karten selbst nichts lesbar aufzufinden.

Nach dieser ernüchternden Recherche haben wir eine weitere Befassung mit den angebotenen voluminösen und nicht verkraftbaren Unterlagen zur Beteiligung am Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2022-2027 aufgegeben. Wir gewinnen den Eindruck, dass Sie mit der Veröffentlichung dieser Unterlagen dem Beteiligungsgebot des Artikels 14 WRRL nicht einmal formal gerecht werden und werden dieser Frage auch auf Landesebene nachgehen.