Kreisgruppe Lippe

Resolution zum geplanten Neubau der B 239 n

Der BUND Lippe unterstützt gemeinsam mit dem NABU Lippe, dem Umweltzentrum Heerser Mühle, zusammen mit verschiedenen Bürgerinitiativen, Gewerbetreibenden, Landwirten und Bürgern zwischen Herford und Detmold eine
„Resolution gegen den geplanten Neubau der B 239 n zwischen der A 2 bei Herford und der B-239/alt zwischen Lage und Detmold“

Wir lehnen den geplanten Neubau der B 239n als einen der größten und schwerwiegendsten Eingriffe in Natur und Landschaft in Lippe aus ökologischen Gründen ab. Es wird ein vollständiger Verzicht auf den Neubau zwischen Herford und Lage durch die streng geschützte Werreaue gefordert. 

Ein Ausbau in Teilbereichen der alten B 239 sollte ernsthaft geprüft werden. Der zweigleisige Ausbau der parallel zur B 239 verlaufenden Bahnstrecke sollte stattdessen zeitnah aufgenommen werden. 

Hintergrund:

Der Neubau der Bundesstraße 239N zwischen der A 2 bei Herford und der B-239/alt zwischen Lage und Detmold wäre einer der größten und schwerwiegendsten Eingriffe in das Ökosystem Lippes in diesem Jahrhundert. Die neue Trasse soll überwiegend im Straßenquerschnitt RQ 15,5 (2 + 1 Fahrstreifen) gebaut werden. 

Dieser rund 18 Kilometer lange Neubau ist in vier Abschnitte unterteilt:

  • Ausbau der B 239/Abschnitt 3.1, Bad Salzuflen (K4) bis Herford (A2); Länge: ca. drei Kilometer
  • Neubau der B239/3 Abschnitt.2, Bad Salzuflen, (L712 bis K4);
    Länge: ca. drei Kilometer
  • B239/ Abschnitt 4.1, Lage (B239 N) bis Bad Salzuflen/Schöttmar (L712);
    Länge: ca. sechs Kilometer
  • B239/ Abschnitt 4.2, Ortsumgehung Lage (B239 S – B239 N);
    Länge: ca. sechs Kilometer.

Am weitesten vorangeschritten ist die Planung beim 1. Abschnitt (Ausbau B 239/3.1) sowie beim 4. Abschnitt /B 239/4.2). Hier steht die Planfeststellung unmittelbar bevor. 

Der Bundesverkehrswegeplan kündigt im Vorwort an, „auf das Prinzip Erhalt vor Neubau“ zu setzen. In Lippe passiert aber das genaue Gegenteil: Nahezu die gesamte Strecke der B-239 soll auf neuer Trasse durch die Werreaue gebaut werden.

Der Bundesverkehrswegeplan begründet den Neubau der B 239 damit, dass eine großräumige Verbindung von Diepholz nach Höxter (!) geschaffen wird.

Der größte Nutzen:
Eine um 60 Sekunden kürzere Fahrtzeit von Herford nach Lage

Dafür werden 

  • über 50 Hektar Naturlandschaften, Ackerflächen und Wohngebiete vernichtet
    und 
  • fast 100 Hektar Landschaftsschutzflächen zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen, sowie
  • Naherholungsgebiete zwischen Bad Salzuflen und Lage zerstückelt oder ganz zerstört

Die Kosten
Für dieses Projekt werden fast 100 Millionen EUR veranschlagt (Nettokosten, Stand 2012) Bereits jetzt ist absehbar, dass das Gesamtprojekt wesentlich teurer würde.

Den Neubau der B-239 in Lippe lehnt die Bezirkskonferenz Naturschutz vor allem aus folgenden Gründen ab:

Natur- und Artenschutz:

Ein Stück lippische Kultur- und Naturlandschaft wäre unwiederbringlich zerstört.

Einzigartige Lebensräume für viele seltene Tiere und Pflanzen würden zerstört. 

Zahlreiche Arten, die entgegen dem Bundestrend in Lippe z.T. zugenommen haben, wären stark gefährdet und bedroht: Unter anderem Wasseramsel, Eisvogel, Nachtigall, Gebirgsstelze, Europäischer Flusskrebs, Bachneunauge, Fadenmolch, Teichmolch, Bergmolch, Wasserspitzmaus, Zwergmaus, Zauneidechse, Hermelin, 6 versch. Fledermausarten und Helmazurjungfer.

Die aktuelle Planung bedeutet einen massiven Eingriff in den EU-weit besonders sensiblen und streng geschützten Flussauenbereich, Stichwort EU-Wasserrahmenrichtlinie. Außerdem handelt es sich um einen ausgewiesenen Grundwasserschutzbereich.

Klimawandel und Umweltschutz: 

Der Klimawandel erfordert ein Umlenken in der Verkehrspolitik. Der geplante Neubau der B-239 bedeutet das Gegenteil, nämlich ein asphaltiertes und betoniertes ‚Weiter so’. Ein Ausbau der seit 1880 (!) einspurigen Bahnstrecke von Herford bis Detmold ist nicht vorgesehen!

Gesundheitsschutz der BürgerInnen und (Kur-) gäste: 

Durch den massiven Ausbau und die damit verbundene Verkehrszunahme würde die Schadstoffbelastung ansteigen (Hauptwindrichtung!)

Wirtschaft: 

Für traditionsreiche Betriebe von Bad Salzuflen bis Lage hätte der Ausbau massive Ein-bußen zur Folge. Die Wirtschaft in OWL floriert – auch ohne B- 239n.

Negative Folgen für die BürgerInnen der Städte:

Innerörtliche Verkehre sowie der Fußgänger- und Radverkehr und somit die Sicherheit der BürgerInnen spielen bei der Planung kaum eine Rolle. Stattdessen werden Ortsteile massiv zerschnitten oder sogar abgebunden. 

Negative Auswirkungen für die Anwohner und die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe entlang der Strecke. Die vom Neubau betroffenen wichtigen Naherholungsgebiete wären praktisch zerstört. 

Das Umweltzentrum Heerser Mühle: 

Eine der größten, erfolgreichsten und weit über die Region hinaus bekannten Umwelt-bildungseinrichtungen mit 40.000 Besuchern im Jahr wäre durch den so geplanten Neu-bau in ihrem Bestand nachhaltig gefährdet.


Wollen wir wirklich 150 ha Natur- und Ackerland versiegeln, ökologisch wertvolle Flussland-schaften unwiederbringlich zerstören und auf einer Streckenführung (z.T. von 1967) eine Straße zu bauen, um dann 60 Sekunden schneller von Herford nach Lage fahren zu können? 

Das alles in einer Region, in der laut Prognose des zuständigen Bundesministeriums im Jahr 2030 mindestens 10% weniger Verkehr erwartet wird (der dann sicherlich anders als heute und vor allem ökologischer sein wird und sein muss).

Den Neubau der B 239 zu verhindern wäre eine der größten Artenschutz-Maßnahme, die wir in Lippe für die Natur und für nachfolgende Generationen erreichen können ! 

B239n.net - Neue Website zum Thema

Es hat sich ein breites Aktionsbündnis gegen den drohenden Neubau der B239n in Lippe gebildet.

Das Bündnis hat eine eigene Webseite zu diesem Thema veröffentlicht: www.b239n.net

Stellungnahme des BUND zum Thema B239n in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

die B239n würde gleich zweimal die Werreauen der Stadt Lage durchqueren - ein Eingriff, der aus Sicht des BUND mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht zu vereinbaren ist.

Stellungnahme des BUND zum Thema B239n in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).