Kreisgruppe Lippe

Kritik am Regionalplan OWL und Lippe, Entwurf 2020

07. April 2021 | Klimawandel, Landwirtschaft, Lebensräume

Stellungnahme zum Regionalplan OWL (Planungsraum Ostwestfalen-Lippe) von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, LV NRW (BUND) Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) Naturschutzbund Deutschland, LV NRW (NABU) vom 31. März 2021, eingereicht vom Landesbüro der Naturschutzverbände NRW

Kritik am Regionalplan OWL und Lippe, Entwurf 2020 Kritik am Regionalplan OWL und Lippe, Entwurf 2020

Planentwurf im Widerspruch zu Nachhaltigkeitsstrategien - Kritik an Flächenkontingenten, Flächendarstellungen, Umweltprüfung

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Jeder Stadt/Gemeinde wird nach einem vom Regionalrat beschlossenen Konzept im Sinn einer bedarfsgerechten und flexiblen Siedlungsentwicklung ein Kontingent an Bauflächen für die Wirtschaft und ein Kontingent an Wohnbauflächen zugeschrieben. Dabei scheinen die Bedarfe z.T. deutlich übererfüllt: Die Bevölkerungsentwicklung im Kreis Lippe für die Jahre 2014 – 2040 weist als Bilanz der Geborenen und Gestorbenen sowie der Wanderungsbilanz (1) ein Minus von 10,1 bis 15 % aus. Dieses starke Minus mag in den einzelnen Kommunen unterschiedlich sein, tatsächlich belegt auch die Bevölkerungsprognose des Kreises Lippe in (2) seinem Zukunftskonzept 2025 diesen Trend. Auch der Kreis Lippe prognostiziert für das gesamte Kreisgebiet stagnierende oder sinkende Bevölkerungszahlen, mit Ausnahme von Leopoldshöhe (3).

Unter Berücksichtigung dieser Prognose haben einzelne Städte bereits Entwicklungskonzepte erarbeitet oder politische Beschlüsse gefasst, die dem Rechnung tragen.

Ob und inwieweit ein Bedarf an Siedlungsflächen konkret für die einzelnen Gemeinden im Kreis Lippe für die zeichnerische Festlegung Siedlungsflächen im Entwurf des Regionalplans ermittelt wurde, ergibt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht. Das Verhältnis des ASB- /GIB-Bedarfs zu den dargestellten Flächenumfängen von ASB/GIB im Entwurf zeigt aber, dass der Bedarf und die dargestellten Flächen für fast alle lippischen Städte einen weit über dem bekannten Bedarf liegenden Gesamtbedarf ergeben. Dieser wird von uns als weit überhöht angezweifelt.

Durch die zeichnerischen Planfestlegungen entsteht jeweils ein Überhang. Mit derartigen Überhängen wird dem Planungsermessen der Gemeinden Rechnung getragen, die entscheiden, welche der ausgewiesenen Flächen im Rahmen der Kontingente in Anspruch genommen werden sollen (Regionalplan Textteil, Einleitung).

Eine immer weiter fortschreitende Ausweisung von Flächen für Wohngebiete ist nach unserer Auffassung angesichts der o.g. Bevölkerungsentwicklungsprognosen falsch; vor allem weil es hierdurch zu erheblichen Verlusten von Freiraum kommt; dieses gilt insbesondere gerade auch für die Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen/ klimarelevanten Böden mit höchster oder hoher Funktionserfüllung.

Die weitere massive Umnutzung von schutzwürdigen, klimarelevanten Böden für Wohnflächen, Gewerbegebiete und in deren Folge für den Straßenbau widerspricht diametral den Zielen der BRD, den Zielen der EU und den Zielen der UN. Dieser Verbrauch von höchst schutzwürdigen, klimarelevanten Böden wird in den C4-Prüfbögen regelmäßig als „Kriterium mit geringer Gewichtung“ gewertet. Dieser Bewertung widersprechen wir ausdrücklich.

Anzumerken ist, dass für das Schutzgut Boden, Kriterium schutzwürdige/klimarelevante Böden grundsätzlich in allen Fällen erhebliche Umweltauswirkungen bei entsprechender Nutzung prognostiziert werden. In vergleichbarem Umfang gilt dies auch für das Schutzgut Klima/Luft, Kriterium klimatischer und lufthygienischer Ausgleich. Die Gutachter messen jedoch diesen Kriterien gegenüber anderen wie z.B. Naturschutzgebiete, Biotopverbund, ... geringeres Gewicht zu, so dass sie für die schutzgutübergreifende Betrachtung selten ausschlaggebend sind.

Änderungen von Schutzbereichen (Bereiche für den Schutz der Natur – BSN – , Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz – BGG – ...) sollten erläutert und begründet werden, insbesondere dort wo geänderte Darstellungen auf eine Verkleinerung hinauslaufen. Ausführungen dazu sind bisher nicht ersichtlich. Insofern werden diesseits entsprechende Ergänzungen für erforderlich gehalten.

Auch die Ausweitung von Flächen für Gewerbegebiete erscheint über den tatsächlichen Bedarf hinaus geplant. Auch hier werden, neben weiteren Schutzgütern und Gefahren für schutzwürdige Fauna und Flora in erheblichem Maße höchst schutzwürdige, klimarelevante Böden geopfert. Im Gegensatz dazu werden die Bereiche zum Schutz der Natur im Vergleich zum vorherigen Regionalplan deutlich reduziert und / oder umgewidmet.

Somit steht der Entwurf des Regionalplans 2020 damit im absoluten Gegensatz zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesrepublik Deutschland, diese fordert, den TÄGLICHEN Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland bis 2030 auf 30 ha zu reduzieren und bis spätestens zum Jahr 2050 auf netto NULL zu bringen – entsprechend der Ressourcenstrategie der Europäischen Union und dem Klimaschutzplan der Bundesregierung (4)

Das Ziel Nr. 15 der “Sustainable Development Goals”, der „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen, die auch für Deutschland gelten, fordert „Landökosysteme schützen“ und „Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen“. Eine Zwischenbilanz im Herbst 2020 zeigte, dass in Bezug auf SDG 15 „sämtliche Ziele verfehlt werden" (5).

Wir fordern, dass der Regionalplan OWL in einer Weise überarbeitet wird, die grundsätzlich diesen übergeordneten Zielen gerecht wird.

Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und in Bezug auf die Attraktivität der Region und der Lebensqualität der heutigen und zukünftigen Bevölkerung sind die o.g. Forderungen berechtigt: In einer Zeit des schnell fortschreitenden Klimawandels werden Erhalt und Bewahrung unserer Landschaft und höchst fruchtbarer Böden unsere Standortvorteile in Lippe sein – und nicht die immer weiter fort schreitende Zersiedelung, Bebauung und Versiegelung von Natur- und Ackerflächen.

1 Vgl. Link: https://www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfalen_Regional/Bevoelkerung/Bevoelkerungsentwicklung_2040

2 Vgl.Link: http://geo.kreislippe.de/weitere-geothemen/zukunftskonzept-2025.html

3 Vgl. Link: http://geo.kreislippe.de/fileadmin/Texte/laendl_entw/Bevoelkerungsprognose2025_Gemeinden_A4.pdf

4 Vgl. Link: https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/siedlungs-verkehrsflaeche#politische-ziele

5 Vgl. Link: https://www.2030agenda.de/sites/default/files/2030/zwischenbilanz/Agenda_2030_Zwischenbilanz_online-2.pdf

 

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